Kommentar: Dreadlocks in der Schule


Dieser Artikel wurde erst­mals im Sep­tem­ber 2024 veröf­fentlicht (RIDDIM 04/2024).


Die Zahl an Artists von den Wail­ers und den Mar­leys bis zu Mor­gan Her­itage, Buju Ban­ton, Burn­ing Spear, Big Youth, Tar­rus Riley, Siz­zla, Caple­ton, Muta­baru­ka, Pro­to­je, Jah9, Sprag­ga Benz und so vie­len mehr, die eine voll­ständi­ge Liste unmöglich machen, spricht für sich. Dazu kom­men die Logos von Rebel Salute, Reg­gae Sum­fest oder dem seit Jahren ruhen­den Reg­gae Sun­splash mit ihren Zeich­nun­gen von Dread­locks schüt­tel­nden Ras­tas. Wer zum ersten Mal nach Jamai­ka kommt, dürfte jeden­falls einiger­maßen über­rascht sein zu sehen, dass nicht alle hier Dreads tra­gen.

In der BBC-Doku „Reg­gae: The Sto­ry Of Jamaican Music“ beze­ich­net Jim­my Cliff Reg­gae als das Öl Jamaikas. Auch wenn Cliff Zeit seines Lebens Bald­head war, sind Dread­locks ana­log zu seinem State­ment so zen­tral für das Image von Reg­gae, dass man meinen kön­nte, sie wür­den in Jamai­ka so hoch bew­ertet wie eine Kom­po­nente zur Ölförderung in einem der glück­lichen Län­der, die über den wertvollen Rohstoff ver­fü­gen.

Doch die Analo­gie funk­tion­iert nicht. 2024, also 62 Jahre, nach­dem Jamai­ka die Unab­hängigkeit von Eng­land erlangt hat, musste ein Beru­fungs­gericht die Entschei­dung ein­er Grund­schule kip­pen, die einem Mäd­chen wegen ihrer Dread­locks den Zutritt ver­weigert hat­te. Im Juli entsch­ied das Gericht, dass die Grun­drechte des Mäd­chens ver­let­zt wur­den, als die Kens­ing­ton Pri­ma­ry School in St. Cather­ine von ihr ver­langte, sich die Haare schnei­den zu lassen, bevor sie die Schule betreten dürfe.

Wie bei rechtlichen Ver­fahren üblich, brauchen solche Entschei­dun­gen Zeit. Die Schule ging erst­mals 2018 gegen ihre poten­tielle Schü­lerin vor – da war die fünf Jahre alt. Das Ober­ste Gericht in Jamai­ka bestätigte die Entschei­dung 2020 noch ein­mal. Als Begrün­dung führte die Schule an, Dread­locks seien unhy­gien­isch und wür­den Läuse und „Jun­jo“ anziehen – einen wirk­lich ekel­haft ausse­hen­den, übel riechen­den Schim­melpilz, der nichts mit dem 1999 ermorde­ten Pro­duzen­ten und Sound Sys­tem-Betreiber Hen­ry „Jun­jo“ Lawes zu tun hat. Bere­its 1977 forderte Sänger George Nooks unter seinem Dee­jay-Namen Prince Mohammed in dem Tune „Forty Leg“: ”Stop spread pro­pa­gan­da pon di dread, cause di dread no have no forty leg inna him head.“ Das war schon damals eine Reak­tion auf die ständig wieder­holte, aber deswe­gen noch lange nicht richtige Behaup­tung,
Ras­tas hät­ten Ungeziefer in ihren Haaren.

„Forty Leg“, „Jun­jo“, „Läuse“… Es sind die gle­ichen Vorurteile von Unrein­lichkeit wie vor fast 50 Jahren, mit denen Dread­lock­sträger heute noch zu kämpfen haben.

Während Rasta­fari und Dread­locks heute nahezu gle­ichbe­deu­tend sind mit Reg­gae, muss, wer von
außer­halb auf Jamai­ka schaut, ver­ste­hen, dass das Schul­sys­tem und Rasta­fari von vol­lkom­men unter­schiedlichen Stand­punk­ten aus operieren – in ein­er extrem nach Klassen getren­nten Gesellschaft, in der Chris­ten das Sagen haben. Da kann Bush­man noch so entschlossen fordern: „Grow your nat­ty, mek it come dung!“ Mor­gan Her­itage kön­nen beschwichti­gen, „You don‘t haf­fi dread to be Ras­ta“, Bob Mar­ley kann ermuti­gen, „Grow your dead­locks, don’t be afraid of the wolf pack“, soviel sie wollen. Teile des
Schul­sys­tems sagen nein zu Dread­locks.

Das Prob­lem geht auf die staatliche Unter­drück­ung von Rasta­fari seit den Anfän­gen der Bewe­gung in den 1930er Jahren zurück. Sie gipfelte im Coral Gar­dens Mas­sak­er am Kar­fre­itag 1963, als Pre­mier­min­is­ter Alexan­der Bus­ta­mente nach ein­er Auseinan­der­set­zung einiger Ras­tas mit der Polizei die Losung aus­gab: „Nehmt alle Ras­tas fest, tot oder lebendig.“ 1966 wurde der haupt­säch­lich von Ras­tas bewohnte Slum Back-O-Wall in West Kingston niederge­walzt, um Platz zu schaf­fen für Tivoli Gar­dens. Einige Jahre später begann der Auf­stieg von Reg­gae und damit der von Dread­locks als Mod­estate­ment.

Die Poli­tik der Unter­drück­ung ist deswe­gen noch längst nicht aus­gestor­ben. Die jet­zige Entschei­dung des Beru­fungs­gerichts ist ein Sieg, auf den die Klägerin sechs Jahre warten musste und der viel Geld gekostet hat. Und es wird nicht der let­zte Fall sein, in dem es um einen Kopf voller Haare und die Ablehnung eines Sta­tus Quos geht, für den sie ste­hen.


Riddim Newslettah

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